Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen

RentHands
Inhaber: Nils Nack
Wiesenstraße 11
18551 Sagard
Telefon: 0160 600 81 73
E-Mail: info@renthands.de
USt-IdNr.: DE297054668

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen zwischen RentHands, Inhaber Nils Nack, Wiesenstraße 11, 18551 Sagard, nachfolgend "RentHands" genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend "Kunde" genannt.

Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsangebot

RentHands erbringt insbesondere handwerkliche, technische, objektbezogene und projektbezogene Leistungen.

Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere:

Montage- und Demontagearbeiten, Industriemontage und technische Projektunterstützung, Bodenverlegung, Trockenbau, Hausmeister- und Objektbetreuung, Garten- und Grundstücksarbeiten, Baumarbeiten, Bagger- und Erdarbeiten, Abriss- und Rückbauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Entrümpelungen und Grundstücksberäumungen sowie weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Dienstleistungsvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Soweit für bestimmte Arbeiten gesetzlich eine besondere Zulassung, Eintragung, Qualifikation oder Berechtigung erforderlich ist, werden solche Arbeiten von RentHands nur ausgeführt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots von RentHands, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zwischen RentHands und dem Kunden zustande.

Vereinbarungen können, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, insbesondere persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über andere Kommunikationswege getroffen werden.

Bei umfangreicheren, längerfristigen oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungen kann RentHands den Abschluss eines gesonderten schriftlichen Vertrags verlangen.

RentHands ist bis zum Vertragsschluss berechtigt, Anfragen oder Aufträge abzulehnen.

§ 4 Angebote und Preise

Angebote von RentHands gelten für den darin angegebenen Zeitraum. Ist keine Bindungsfrist angegeben, kann RentHands das Angebot bis zur Annahme durch den Kunden ändern oder zurückziehen.

Nach Vertragsschluss gelten die vereinbarten Preise.

Zusätzliche Leistungen, die ursprünglich nicht vereinbart waren und auf Wunsch des Kunden oder aufgrund nachträglich erkannter notwendiger Arbeiten ausgeführt werden sollen, werden gesondert vereinbart und berechnet.

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

§ 5 Material und Fremdkosten

Soweit RentHands Material für einen Auftrag beschafft, werden Materialkosten entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnet.

Sofern vereinbart, kann für Materialbeschaffung, Transport, Lagerung und damit verbundenen Aufwand ein Materialaufschlag berechnet werden.

Bei Materialwerten oder Fremdkosten von mehr als 100 Euro kann RentHands vor der Beschaffung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

Kosten für erforderliche Fremdleistungen, Sondergeräte, Maschinen, Hebebühnen, Entsorgung oder sonstige auftragsbezogene Leistungen werden nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich berechnet.

§ 6 Ausführung der Leistungen

RentHands führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang aus.

Der Kunde hat RentHands rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die für die Arbeiten erforderlichen Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung vorliegen.

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung zwischen RentHands und dem Kunden.

§ 7 Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.

Witterung, Krankheit, Lieferverzögerungen, Materialmangel, behördliche Maßnahmen, technische Ausfälle, höhere Gewalt oder andere Umstände, die RentHands nicht zu vertreten hat, können zu einer Verschiebung des Ausführungstermins führen.

RentHands informiert den Kunden über erhebliche absehbare Verzögerungen und stimmt, soweit erforderlich, einen Ersatztermin ab.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Arbeiten erforderlich sind.

Hierzu gehören insbesondere die Gewährung des erforderlichen Zugangs, die Mitteilung bekannter Gefahrenstellen und Besonderheiten sowie die Bereitstellung vereinbarter Anschlüsse oder sonstiger Voraussetzungen.

Entstehen zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden trotz entsprechender Vereinbarung nicht oder verspätet erfolgen, können die hierdurch tatsächlich entstandenen zusätzlichen Aufwendungen berechnet werden.

§ 9 Arbeitszeit, Anfahrt und Fahrtkosten

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindesteinsatzzeit eine Stunde.

Anfahrts-, Abfahrts- und Fahrtkosten werden entsprechend dem jeweiligen Angebot oder der vor Auftragserteilung getroffenen Vereinbarung berechnet.

Soweit eine Kilometerpauschale vereinbart wurde, gilt diese für die entsprechend vereinbarten Fahrten.

Fahrten, die während eines laufenden Auftrags zur Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, können entsprechend der getroffenen Vereinbarung als Arbeitszeit und gegebenenfalls zusätzlich mit vereinbarten Fahrzeugkosten berechnet werden.

§ 10 Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung. Bei längerfristigen oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungen können Abschlags-, Teil- oder regelmäßige Rechnungen gestellt werden.

Das auf der jeweiligen Rechnung angegebene Zahlungsziel ist zu beachten.

Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Zahlungsverzug ist RentHands berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und weitere gesetzlich erstattungsfähige Verzugskosten geltend zu machen.

RentHands kann bei offenen und fälligen Forderungen weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist.

Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

§ 11 Abnahme bei Werkleistungen

Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Werkleistung darstellt und eine Abnahme vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.

Der Kunde ist verpflichtet, eine vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen, soweit nicht wegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften eine Verweigerung der Abnahme zulässig ist.

Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.

§ 12 Stornierung durch den Kunden

Soweit dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht oder die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, kann eine Stornierung eines fest vereinbarten Auftrags Kosten verursachen.

RentHands ist berechtigt, die bis zur Stornierung tatsächlich entstandenen Aufwendungen sowie einen nachweislich entstandenen weiteren Schaden geltend zu machen.

Soweit im Einzelfall eine Stornierungspauschale vereinbart wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass RentHands überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 13 Kündigung längerfristiger Verträge

Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen oder längerfristige Vertragsverhältnisse gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

Fehlt eine individuelle Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Haftung

RentHands haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von RentHands oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

RentHands haftet außerdem unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 15 Vom Kunden bereitgestellte Materialien und Informationen

Stellt der Kunde Materialien, Bauteile, Geräte, Pläne, Maße oder sonstige Informationen zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass diese für die vereinbarte Verwendung geeignet und die Angaben zutreffend sind, soweit RentHands deren Fehlerhaftigkeit nicht erkennen musste.

Erkennbare Bedenken hinsichtlich bereitgestellter Materialien, Vorgaben oder der vorgesehenen Ausführung teilt RentHands dem Kunden mit.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von RentHands auf www.renthands.de.

§ 17 Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

Diese AGB schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, ein Gerichtsstand am Geschäftssitz von RentHands vereinbart werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

Mietbedingungen für Maschinen, Geräte und Werkzeuge

RentHands
Inhaber: Nils Nack
Wiesenstraße 11
18551 Sagard
Telefon: 0160 600 81 73
E-Mail: info@renthands.de

§ 1 Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Maschinen, Werkzeugen, Anhängern, Gerüsten und sonstiger Mietausrüstung durch RentHands.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie, soweit anwendbar, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RentHands.

Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.

§ 2 Mietgegenstand

Der konkrete Mietgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag, Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Zum Mietangebot von RentHands gehören insbesondere Baumaschinen, Minibagger und Anbaugeräte, Verdichtungsgeräte, Elektrowerkzeuge, Gartenmaschinen, Reinigungsgeräte, Messgeräte, Anhänger, Baurutschen, Fassadengerüste und weitere Baustellenausrüstung.

Zubehör, Akkus, Ladegeräte, Anbaugeräte und sonstige Bestandteile gehören nur dann zum Mietumfang, wenn sie bei Übergabe mitvermietet oder ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 3 Mietdauer

Die Mietdauer wird individuell vereinbart.

Ein Miettag entspricht dem vereinbarten Mietzeitraum beziehungsweise der vereinbarten Übergabe- und Rückgabezeit.

Für Wochenendmieten oder Wochenmieten gelten die jeweils vereinbarten Zeiträume.

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung von RentHands.

Der Mieter hat sich rechtzeitig mit RentHands in Verbindung zu setzen, wenn der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden kann.

§ 4 Mietpreis

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Mietpreise.

Soweit eine aktuelle Mietpreisliste Bestandteil der Vereinbarung ist, gelten die dort angegebenen Preise.

Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.

Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

Zusätzliche Kosten können insbesondere für Transport, Lieferung, Abholung, Kraftstoff, Reinigung, Verbrauchsmaterial, fehlendes Zubehör oder vereinbarte Zusatzleistungen entstehen.

§ 5 Zahlung

Der Mietpreis ist zu dem im Mietvertrag, in der Rechnung oder in der individuellen Vereinbarung bestimmten Zeitpunkt fällig.

RentHands kann insbesondere bei Neukunden, hochwertigen Mietgegenständen oder längeren Mietzeiten Vorauszahlung verlangen.

Die gesetzlichen Regelungen über Zahlungsverzug bleiben unberührt.

§ 6 Kaution

RentHands kann für einzelne Mietgegenstände eine angemessene Kaution verlangen.

Die Höhe der Kaution wird vor Vertragsschluss vereinbart.

Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstands wird die Kaution zurückgezahlt, soweit keine fälligen Ansprüche von RentHands aus dem Mietverhältnis bestehen.

Die Kaution begrenzt eine mögliche Haftung des Mieters nicht auf die Höhe der hinterlegten Kaution.

§ 7 Übergabe und Prüfung

Der Mietgegenstand wird grundsätzlich in betriebsfähigem Zustand übergeben.

Der Mieter hat bei Übergabe die Möglichkeit, den Mietgegenstand auf erkennbare Schäden und Vollständigkeit zu prüfen.

Bereits vorhandene Schäden oder Auffälligkeiten sollen bei Übergabe dokumentiert werden.

RentHands kann Zustand, Betriebsstunden, Tankfüllstand, Zubehör und vorhandene Schäden durch Übergabeprotokoll, Fotos oder andere geeignete Mittel dokumentieren.

§ 8 Einweisung und Bedienung

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sachgerecht, sorgfältig und entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu benutzen.

Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise und eine gegebenenfalls erfolgte Einweisung sind zu beachten.

Maschinen und Geräte dürfen nur von Personen benutzt werden, die körperlich und fachlich zur Bedienung geeignet sind.

Soweit für die Benutzung gesetzlich vorgeschriebene Fahrerlaubnisse, Befähigungsnachweise, Genehmigungen oder sonstige Voraussetzungen erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorliegen.

Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die sichere Bedienung beeinträchtigenden Mitteln verwenden.

§ 9 Nutzung durch Dritte

Eine Weitervermietung des Mietgegenstands ist ohne vorherige Zustimmung von RentHands nicht zulässig.

Der Mieter darf den Mietgegenstand nur solchen Personen überlassen, die zur sachgerechten und sicheren Bedienung geeignet sind.

Der Mieter bleibt gegenüber RentHands für die Einhaltung der mietvertraglichen Pflichten verantwortlich.

§ 10 Einsatzort und bestimmungsgemäße Verwendung

Der Mietgegenstand darf nur für den vorgesehenen und technisch geeigneten Einsatzzweck verwendet werden.

Eine Verwendung unter Bedingungen, für die das Gerät oder die Maschine nicht geeignet ist, ist nicht zulässig.

Der Mieter ist für die Eignung und Sicherheit des Einsatzortes verantwortlich, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.

Vor Erd-, Bohr-, Fräs-, Bagger- oder vergleichbaren Arbeiten hat der Mieter insbesondere sicherzustellen, dass Informationen über Leitungen, Kabel, Rohre und sonstige unterirdische Einrichtungen vorliegen.

§ 11 Kraftstoff und Betriebsstoffe

Kraftstoffbetriebene Maschinen werden grundsätzlich mit dem bei Übergabe dokumentierten Tankfüllstand übergeben.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind sie mit entsprechendem Tankfüllstand zurückzugeben.

Fehlende Kraftstoffmengen können dem Mieter berechnet werden.

Es dürfen nur für den jeweiligen Mietgegenstand geeignete Kraftstoffe und Betriebsstoffe verwendet werden.

Schäden infolge einer nachweislich falschen Betankung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe sind vom Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 12 Akkus und Ladegeräte

Bei Akkuwerkzeugen gehören Akkus und Ladegeräte nur dann zum Mietumfang, wenn sie mit übergeben wurden.

Akkus und Ladegeräte sind entsprechend den Herstellerangaben zu behandeln.

Beschädigungen, ungewöhnliche Erwärmung oder sonstige Auffälligkeiten sind RentHands unverzüglich mitzuteilen.

Beschädigte Akkus dürfen nicht weiterverwendet oder geladen werden.

§ 13 Verbrauchsmaterial und Verschleiß

Verbrauchsmaterialien sind grundsätzlich nicht im Mietpreis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Hierzu können insbesondere Schleifmittel, Trennscheiben, Sägeblätter, Bohrer, Fräser, Elektroden, Schweißdraht, Gas, Reinigungsmittel und sonstige Verbrauchsstoffe gehören.

Normale, vertragsgemäße Abnutzung des Mietgegenstands geht nicht zulasten des Mieters.

Übermäßiger Verschleiß oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Verwendung können dem Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 14 Reinigung

Der Mietgegenstand wird grundsätzlich gereinigt beziehungsweise in einem für die Vermietung geeigneten Zustand übergeben.

Er ist in entsprechend sauberem Zustand zurückzugeben.

Bei einer Verschmutzung, die über die bei vertragsgemäßer Nutzung übliche Verschmutzung hinausgeht und eine zusätzliche Reinigung erforderlich macht, kann RentHands den tatsächlich erforderlichen Reinigungsaufwand berechnen.

Soweit für einzelne Mietgegenstände eine konkrete Reinigungspauschale vereinbart wurde, gilt diese Vereinbarung.

§ 15 Besondere Regelung für Farbsprühsysteme

Farbsprühsysteme, insbesondere das Wagner Control Pro 350 M, müssen nach der Verwendung vollständig entsprechend den Herstellerangaben gereinigt und gespült werden.

Farbe und sonstige verwendete Materialien dürfen nicht im Gerät, in Schläuchen, Filtern oder Düsen eintrocknen.

Bei erforderlicher Nachreinigung des Wagner Control Pro 350 M werden mindestens 50,00 Euro netto berechnet, sofern der tatsächliche erforderliche Aufwand diesen Betrag erreicht.

Ein darüber hinausgehender nachweisbarer Reinigungs- oder Reparaturaufwand kann zusätzlich berechnet werden.

§ 16 Störungen und Schäden während der Mietzeit

Bei einer Störung, Beschädigung oder ungewöhnlichen Funktion des Mietgegenstands ist die Benutzung unverzüglich einzustellen, wenn durch die weitere Benutzung zusätzliche Schäden oder Gefahren entstehen könnten.

RentHands ist unverzüglich zu informieren.

Eigenmächtige Reparaturen, technische Veränderungen oder Eingriffe in den Mietgegenstand sind ohne vorherige Zustimmung von RentHands nicht zulässig.

§ 17 Ausfall des Mietgegenstands

Tritt während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters ein technischer Defekt auf, ist RentHands unverzüglich zu informieren.

RentHands wird nach Möglichkeit eine Reparatur, einen Austausch oder eine andere angemessene Lösung anbieten.

Ist eine weitere Nutzung aufgrund eines von RentHands zu vertretenden Mangels nicht möglich, gelten die gesetzlichen Rechte des Mieters.

§ 18 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Mietgegenstand, die er oder eine Person, der er die Nutzung gestattet hat, schuldhaft verursacht.

Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Bedienung, zweckwidriger Verwendung, Überlastung, Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen, falscher Betankung oder nicht genehmigten Eingriffen.

Der Mieter haftet nicht für normale Abnutzung und Verschleiß infolge vertragsgemäßer Nutzung.

§ 19 Verlust und Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit angemessen gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern.

Bei Verlust oder Diebstahl ist RentHands unverzüglich zu informieren.

Bei Diebstahl ist außerdem unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und RentHands eine entsprechende Bestätigung beziehungsweise das Aktenzeichen zur Verfügung zu stellen.

Die Haftung des Mieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 20 Anhänger

Vor Übernahme eines Anhängers hat der Mieter sicherzustellen, dass das verwendete Zugfahrzeug für den Anhänger geeignet ist und die erforderliche Fahrerlaubnis vorliegt.

Zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast, Stützlast und sonstige gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten.

Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

Eine Überladung des Anhängers ist nicht zulässig.

§ 21 Minibagger und Baumaschinen

Der Mieter hat vor Einsatz des Minibaggers beziehungsweise anderer Baumaschinen die Eignung des Einsatzortes zu prüfen.

Insbesondere sind Tragfähigkeit des Untergrunds, Gefälle, Gruben, Böschungen, unterirdische Leitungen und sonstige Gefahren zu berücksichtigen.

Anbaugeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend ihrer technischen Eignung eingesetzt werden.

Ein Wechsel von Anbaugeräten darf nur entsprechend der vorgesehenen technischen Vorgehensweise erfolgen.

§ 22 Fassadengerüst

Bei Vermietung eines Fassadengerüsts wird der konkrete Umfang der Gerüstteile bei Übergabe beziehungsweise im Mietvertrag festgehalten.

Aufbau, Veränderung und Nutzung des Gerüsts müssen den geltenden gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Soweit der Mieter den Aufbau selbst übernimmt, ist er für den ordnungsgemäßen Aufbau und die sichere Nutzung verantwortlich.

Übernimmt RentHands Aufbau oder Abbau, werden Umfang und Vergütung dieser Leistung gesondert vereinbart.

Eigenmächtige Veränderungen eines durch RentHands aufgebauten Gerüsts sind ohne vorherige Abstimmung nicht zulässig.

§ 23 Baurutsche

Die Baurutsche ist fachgerecht und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu befestigen.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass sich während der Benutzung keine Personen im Gefahrenbereich unterhalb oder unmittelbar neben der Rutsche befinden.

Materialien, für deren Art, Größe oder Gewicht die Rutsche nicht geeignet ist, dürfen nicht eingeworfen werden.

§ 24 Rückgabe

Der Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig mit sämtlichem mitvermieteten Zubehör zurückzugeben.

Bei der Rückgabe kann RentHands den Zustand und die Vollständigkeit des Mietgegenstands prüfen.

Schäden, fehlendes Zubehör oder sonstige Abweichungen werden dokumentiert.

Soweit eine sofortige vollständige technische Prüfung bei Rückgabe nicht möglich ist, bleiben später festgestellte, während der Mietzeit entstandene und vom Mieter zu vertretende Schäden von einer Geltendmachung nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.

§ 25 Verspätete Rückgabe

Kann der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, hat der Mieter RentHands unverzüglich zu informieren.

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses bedarf der Zustimmung von RentHands.

Für eine nicht vereinbarte Überschreitung der Mietzeit kann RentHands eine angemessene Nutzungsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

Weitergehende nachweisbare Schäden bleiben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.

§ 26 Lieferung und Abholung

Lieferung und Abholung des Mietgegenstands erfolgen nur, wenn dies vereinbart wurde.

Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert vereinbart.

Der Mieter muss sicherstellen, dass der vereinbarte Übergabe- beziehungsweise Abholort mit dem eingesetzten Fahrzeug erreichbar und eine sichere Übergabe möglich ist.

Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder vom Mieter verursachter Wartezeiten kann nach vorheriger Vereinbarung beziehungsweise nach den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich berechnet werden.

§ 27 Haftung von RentHands

RentHands haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

§ 28 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern können bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert belehrt.

Diese Mietbedingungen ersetzen keine erforderliche Widerrufsbelehrung.

§ 29 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von RentHands.

§ 30 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann im gesetzlich zulässigen Umfang ein Gerichtsstand vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

RentHands, Inhaber Nils Nack